Einladung zur Jahreshauptversammlung 2021

 

Sehr geehrte Mitglieder des FC Bayern Fanclub Hainsacker e.V.,

 

viele von euch werden die letzten Monate genutzt haben, um wieder Freunde zu treffen und Dinge zu unternehmen, die lange Zeit nicht möglich waren. Wir hoffen, dass ihr die Zeit der besonderen Herausforderungen gut meistern konntet.

 

Gerne möchten wir euch die aktuellen Entwicklungen im Verein im Rahmen der Jahreshauptversammlung (inkl. Neuwahlen) am Freitag, 24. September 2021 um 19:00 Uhr* näher vorstellen und euch dazu recht herzlich einladen.

 

Als Versammlungsort haben wir wieder den Landgasthof Prößl (Saal) gewählt, da wir im hier den nötigen Abstand einhalten können und zudem dieser Raum gut gelüftet werden kann. Bitte beachtet, dass für Innenräume die 3-G-Regelung gilt. Ihr müsst also getestet, genesen oder geimpft sein. Dies wird von uns beim Einlass kontrolliert. Denkt bitte ebenso an einen Mund- Naseschutz, welcher beim Verlassen des Platzes getragen werden muss.

 

Jedes anwesende Mitglied erhält einen Verzehrgutschein.

Wir freuen uns auf euer Kommen.

 

Mit Rot Weißen Grüßen

Die Vorstandschaft

 

 

Anträge zur Satzungsänderung/-anpassung

bei der Jahreshauptversammlung am 24. September 2021

 

Bisheriger Text:  Textfarbe Schwarz

Neuer Text:        Textfarbe Rot

 

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereines können alle natürlichen Personen werden die schriftlich um die Aufnahme ersuchen.
  2. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Lehnt dieser den Aufnahmeantrag ab, so steht dem Betroffenen die Berufung an den Vereinsausschuss zu. Dieser entscheidet endgültig.
  3. Minderjährige bedürfen der schriftlichen Aufnahmeerklärung der gesetzlichen Vertreter.
    Ein jugendliches Mitglied wird bei Erreichen der Volljährigkeit ohne weitere Antragstellung und ohne Aufnahmebeschluss ordentliches Mitglied, sofern es seine Mitgliedschaft nicht innerhalb von drei Monaten nach Erreichen der Volljährigkeit kündigt.
  4. Personen, die sich in besonderem Maße Verdienste für den Verein erworben haben, können durch Beschluss der Vorstandschaft zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie sind von der Beitragszahlung befreit.

 

§ 9 Stimmrecht und Wählbarkeit

 

        1.   Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

        2.   Gewählt werden können als Vorstand und Kassen-/Rechnungsprüfer alle volljährigen

               Mitglieder des Vereins.

        3.   Als Vereinsbeiratsmitglieder können alle volljährigen Mitglieder des Vereins gewählt werden.

 

§ 13 Inkrafttreten

Diese Neufassung der Satzung aus dem Gründungsjahr 2017 wurde in der Jahreshauptversammlung am 24.09.2021 von der Mitgliederversammlung beschlossen und ist am selben Tag in Kraft getreten.